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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedienungen Neuwagen-& Gebrauchtfahrzeugverkauf

der Release Premium Cars GmbH

(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.

(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.

II. Begriffsbestimmungen

(1) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist - sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmer.

III. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers/Verkäufers

(1) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Anzahlung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

(2) Gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist,
dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer Online-Plattform dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular) ausfüllt. Aus diesem Grund präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die Schaltfläche für die Bestellung ist mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet.

(3) Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklaren und verwirrende Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die zusätzlichen Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gerecht. Mitbestandteil sind die Informationen über das Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr im Absatz „Kundeninformationen“.

(4) Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, dies bedeutet, die Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und Annahme.
Dieser „Rechtsbindungswille“ gilt auch für die Erfüllung für vereinbarte Kaufpreise in unseren Geschäftsräumen bei Vertragsabschluss in Einhaltung der bestimmten Formschrift.

(5) Die Vertragssprache ist deutsch.

IV. Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

(2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die aktuell geltende, gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. (Regelbesteuerung). Gegebenenfalls auch gem. § 25a UStG.

(3) Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Dies kann auch schriftlich nachverhandelt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen (Alternative Vereinbarung: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretem Datum - zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhr-rechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

(5) Die Zahlungsmöglichkeit/en sind dem Kunden auf der bereitgestellten Plattform des Verkäufers mitgeteilt.

(6) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

(7) Im Falle des Verkaufes an einen Wiederverkäufer gehen Rechte und Pflichten der Lizenz Wahrung sowie die Einhaltung der Exportvorschriften auf den Käufer über.

V. Lieferung und Lieferverzug

(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

(2) Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

(3) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.

(4) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprüche auf Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(6) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

(7) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(8) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(9) Die Lieferung nach Bestellung, erfolgt nur auf Wunsch des Käufers kostenpflichtig, an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Maßgeblich ist jedoch die Selbstabholung nach Eingang der Bestellung vor Ort des Verkäufers. Bei der Abwicklung einer Lieferung der vereinbarten Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Bei dieser Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail, oder auch telefonisch darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail/Anrufes kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

(10) Sendet das Transportunternehmen, oder der Verkäufer/Vertreter d. Verkäufers, die Ware und ist diese nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für den Versand nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

VI. Abnahme

(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bei Nichtabnahme der Ware ist der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises und zur Übernahme der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

(2) Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.

(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Gewährleistung / Haftung für Sachmängel

(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.

(2) Die Verjährungsregel in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt;

(4) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.

(5) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(6) Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen Kfz-Meisterbetrieb wenden.

c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die

Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

d) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für den Verkäufer unzumutbar, wenn der von ihm nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.

(7) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

(8) Gegenüber Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr begrenzt.

(9) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung - im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Ablieferungs- Gegenstand entstanden sind. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(10) Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der korrekte Einbau eines Kaufgegenstandes nicht als fachkundig nachgewiesen werden kann, wenn unsachgemäße Eingriffe (z. B. Manipulation des Kilometerzählers) vorgenommen worden sind, oder der Käufer an einem mangelhaften Gegenstand eigenmächtig Reparaturversuche unternommen hat.

VIII. Haftung für sonstige Schäden

(1) Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.

(2) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.

IX. Beanstandungen:

(1) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist, soweit der Käufer Unternehmer ist.

(2) Der Käufer hat in diesem Fall offenkundige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

X. Gerichtsstand (Weiteres s. Ziff. XV)

(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

XI. Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Für die Inanspruchnahme einer Kfz-Schiedsstelle wird ausgeschlossen.

XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

(1) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XII. Salvatorische Klausel

(1) Release Premium Cars GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

XIII. Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher

(1) Verbrauchern / dem Käufer steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. (Ausgenommen sind Unternehmer im Internet (sog. Verbrauchsgüterkauf / B2B- Geschäftsverkehr). Der Verbrauchsgüterkauf über das Internet wird hier umfassend über dieses Widerrufsrecht belehrt.

(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers. Es gelten im Allgemeinen die Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen gem. § 357 BGB.

(3) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Release Premium Cars GmbH

Aulzhausener Str. 12 Tor 1
D-86165 Augsburg

Telefon: 0171 557 9 557 

oder per eMail an: office@releasepremiumcars.de

 

Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir, (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung.

XIV. Datenschutz:

Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertrags-Durchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern
und zu verarbeiten.

XV. Gerichtsstand - Erfüllungsort – Rechtswahl

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur bei Verträgen mit Unternehmen. Für Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(1) Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz des Verkäufers, D-86165 Augsburg. Für Zahlungen ist ebenfalls Augsburg der Erfüllungsort.

(2) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist der Gerichtsstand ausschließlich der Wohnsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.

(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

XVI. Anwendbares Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

XVII. Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

XVIII. Änderung der AGB

(1)Release Premium Cars GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen.

XIX. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Kundeninformationen (zu AGB)

Vertragspartner ist :

Release Premium Cars GmbH
Aulzhausener Str. 12 Tor 1
86165 Augsburg
Telefon: 0171 557 9 557
E-Mail: office@releasepremiumcars.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE361232560
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen ausgewiesen (separat).

Vertragsschluss / Korrektur von Eingabefehlern

Das Warenangebot ist ein verbindliches Kaufangebot, das durch die Kundenbestellung angenommen wird, dies betrifft nur das bereitgestellte Bestellformular. Sie erhalten eine Bestätigung über einen bereits geschlossenen Kaufvertrag und den Eingang der Bestellung in einer Bestätigungsmail. Diese Mail kann auch als „Rechnung“ formuliert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Zustandekommen eines gewollten Vertragsabschluss, einer Zahlungsaufforderung erfolgen muss.

Im Bestellvorgang unserer Online-Plattform werden Ihnen die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen“ (§ 3 Nr. 1 BGB -InfoV) informativ dargestellt, wie der Vertrag zustande kommt, (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB -InfoV). Auf diese Informationen wird hiermit in den AGB hingewiesen. Zudem wird diese im Bestellschritt-Info und AGB zusammenfassend, wann ein Klick verbindlich erfolgen wird. (Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Widerrufsfrist). Außerdem erhalten Sie eine eindeutige Vertragsannahme zum Vertragsabschluss.

Beschwerden

Sollten Irrtümer und/oder Widersprüche zwischen Informationen, auch bezüglich eines zum Vertragsschluss führenden, - auf der Bestellseite, in den AGB und/oder in einer E-Mail-Bestätigung vorhanden sind, richten Sie bitte jegliche Beschwerden zunächst an: office@releasepremiumcars.de
Wir werden diese prüfen und unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr – unbeschadet der Beachtung der allgemeinen Grundsätze über das Zustandekommen, und die Wirksamkeit von Verträgen

Gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist, dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer Online-Plattform dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular) ausfüllt. Aus diesem Grund präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die Schaltfläche für die Bestellung ist mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet.

Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklare und verwirrende Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die zusätzlichen Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gestellt.

Im Einzelnen:

Wir sind verpflichtet, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages klar und verständlich zur Verfügung zu stellen.

Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass diese Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst.
Sofern die Bestellung über obige, (ggf.) Schaltfläche erfolgt, liegt eine wirksame Bestätigung nur vor, wenn diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung beschränkt sich auf Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, bei denen der Unternehmer Anbieter einer entgeltlichen Leistung ist. Der sachliche Anwendungsbereich umfasst sowohl für Verträge von Warenlieferung, als auch für eventuelle Dienstleistungsverträge.

Für Finanzdienstleistungsverträge gilt nur die Verpflichtung zur eindeutigen Beschriftung der Bestellschaltfläche, nicht jedoch die besondere Gestaltungsanforderung für Vertragsinformationen. Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation (in erster Linie E-Mail) geschlossen werden, sind nicht erfasst.

Die Änderung des § 312g BGB wird zum Anlass genommen, den Begriff „Tele- und Mediendienste“ in § 312g Absatz 1 BGB durch den inhaltlich deckungsgleichen Begriff „Telemedien“ gemäß § 1 des Telemediengesetzes zu ersetzen, da es die begriffliche Einheitlichkeit in der Rechtsordnung verbessert, indem gleiche Bedeutungsinhalte mit demselben Begriff bezeichnet werden. Dies stellt sicher, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner Bestellung zweifelsfrei erkennen kann, dass diese auf den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrages gerichtet ist. Aufgrund dieser Transparenz, bezüglich der Platzierung und Darstellung kommt ein Vertrag zustande.

Damit ist der Verbraucher vor Täuschung oder Überrumpelung einer unklaren, irritierenden oder überraschenden Gestaltung des Bestellprozesses geschützt. Insbesondere sind auf unserer Online- Plattform die zusätzlichen Anforderungen an die derjenigen Vertragspunkte, die für die Leistungsverpflichtung des Verbrauchers maßgeblich sind – nämlich Vertragsgegenstand, wie Preis und Vertragslaufzeit –, gewährleistet, dass der Verbraucher diese einfach und zweifelsfrei zur Kenntnis nehmen kann und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese zeitgemäße Vermarktungsform im elektronischen Geschäftsverkehr. Dies kommt letztlich auch allen seriösen Unternehmen zugute, die diese Vermarktungsform nutzen.

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Steinerne Furt 60

86167 Augsburg

Deutschland

Mo. - Fr.   09:00 - 18:00 CET

Sa.              09:00 - 15:00 CET

 

office@releasepremiumcars.de

+49 (0) 171 5579557

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